Vechte-Vital prophylaktisch geschlossen

Liebe Schöppinger und Mitglieder sowie Rehasportler!

Leider ist meine Frau heute via Schnelltest Test positiv auf das Corona-Virus getestet worden, ein PCR Test steht noch aus!

Da ich die letzten beide Tage im Studio war und auch Kurse gegeben habe und auch Kontakt zu meinen Mitarbeitern hatte, bleibt prophylaktisch das Fitnessstudio erstmal geschlossen bis meiner Frau und mir (wir sind aktuell symptomlos und bereits beide geimpft) das Ergebnis des PCR Test vorliegt.

Alle Mitglieder die seit dem 20.9 getrainiert haben, empfehlen ich ebenfals einen Schnelltest durchzuführen.

Sobald wir Genaueres wissen, gebe ich natürlich Bescheid!

Update 24.09.2021 -
Mein Test und auch die Tests der Mitarbeiter waren negativ. Wir haben ab heute Nachmittag wieder wie gewohnt für Euch geöffnet.
 

Bleibt alle gesund...

Euer Vechte Team

Neue Corona-Schutzverordnung für NRW ab 20.08.2021

Ab dem kommenden Freitag (20.08.2021) gilt in NRW eine neue Corona-SChutzverordnung. Hierzu teile das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit:

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. ..

Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. „Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt“, so das Ministerium.

Der vollständige Bericht kann gefunden werden unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-setzt-beschluesse-der-bund-laender

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